INTERNET- Neuland
für die Rechtswelt
Dr.
Juliane Laschke
Die Entwicklung der globalen
Computer-Netze wirft eine Reihe von Fragen auf, die Juristen in
Zukunft beschäftigen wird. Regelungsbedarf besteht in ganz
unterschiedlichen Bereichen: Auswirkungen ergeben sich aus dem
Medienrecht, dem Fernmeldegesetz, dem Datenschutz und dem
Urhebergesetz, dem Jugendschutzgesetz und dem Strafgesetz. Bei
Nutzern und Betreibern von Netzen wie auch auf Seiten des
Gesetzgebers herrscht in vielen Fragen große Unsicherheit, weil
die bestehenden Gesetze vielfach unzureichend sind und sich für
die multimediale Welt an einigen Stellen zusätzlicher
Regelungsbedarf stellt. Bei einigen Problemen kann man auf
entsprechende bestehende Regelungen zurückgreifen und sie
modifizieren, bei anderen stellt sich das Problem völlig neu.
Hinzu kommt, daß sich bei der originären internationalen
Struktur des Internets die nationalen Gesetze für sich genommen
als unzureichend erweisen.
Zunehmend sind hier Experten mit technischem und juristischen
Fachwissen gefragt, die in der Lage sind, die Rechtsprechung an die
neuen Bedürfnisse anzupassen. Viele Fragen sind nach wie vor
offen, einige sind auf dem Wege zu einer Lösung. Mit dem
Teledienstegesetz (TDG), dem Informations- und
Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) und dem
Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) hat der Gesetzgeber den
technischen Entwicklungen bereits Rechnung getragen.
Meinungsäußerung:
Freiheit contra Mißbrauch
Widersprüchliche
Bedürfnisse werden an den Gesetzgeber herangetragen: Die
Freiheit der Meinungsäußerung, die bis hin zu der Hoffnung
auf einen Demokratisierungsprozeß der Meinungsbildung geht, auf
der einen Seite und auf der anderen Seite, die Verhinderung des
Mißbrauchs eben dieser Freiheit. Ein Gegensatz, der erst einmal
nicht so einfach unter einen Hut zu bringen ist. Einerseits wird
größtmögliche Freiheit der
Meinungsäußerung gewünscht und ist geradezu Prinzip
des Internets, andererseits beinhaltet diese Freiheit auch alle
negativen Erscheinungen, die im realen Leben ebenfalls eine Rolle
spielen.
Viele Vorurteile und viel Ablehnung gegen das Internet beruhen auf
Einwänden, die eng verbunden sind mit der Sicherheit des
Internets. Es werden unkontrollierte Eingriffe auf den eigenen
Rechner gefürchtet, und besonders unerfahrene Nutzer des
Internets haben häufig die Vorstellung, daß sich hinter
jedem Link Rechtsradikalismus oder Kinderpornographie verbergen.
Tatsächlich verhält es sich in der Welt der Netze
ähnlich wie in der realen Welt, das heißt, es gibt neben
vertrauenwürdigen Menschen eben auch kriminelle Elemente, die
das Netz für ihre Zwecke nutzen.
Nationale Regelung
unzureichend
Immer wieder in die Schlagzeilen geraten sogenannte Newsgroups,
tausende dieser Gruppen tauschen sich zu harmlosen Themen aus und
gehören zum Alltag des Internets, einige verbreiten über
diesen Weg aber auch rassistisches Gedankengut, rufen zu Gewalttaten
auf oder verbreiten Kinderpornographie. Die strafrechtliche
Verfolgung dieser Verstöße gegen die bestehende Rechtslage
ist zwar definiert aber in einzelnen Fällen schwer durchsetzbar,
zum Beispiel können im Internet Inhalte beliebig häufig
"gespiegelt" werden, d. h. derselbe Inhalt, der auf einem Server
verboten worden ist, erscheint auf einem anderen Server in einem
anderen Land. Ganz zu schweigen von der Problematik, was in welchem
Land justiziabel ist, wie beispielsweise das Verbot von
Rauschmitteln.
Geschäfte im Internet
In der Frage der Entwicklung
des "Electronic Commerce" sind jetzt nach den Technikern und
Kaufleuten nun in starkem Maß Juristen gefragt. Ziel ist es,
die Bedingungen im Netz für den Handel und die Dienstleistungen
rechtsverbindlich zu gestalten. Die Geschäftsfähigkeit
hängt zum Beispiel von sicheren Zahlungssystemen und von
Systemen zur Legitimierung des Nutzers ab.
Personenbezogene Daten im
Internet
Mit zunehmender
geschäftlicher Nutzung von Informationsangeboten im Internet
gewinnen auch die Belange des Datenschutzes an Bedeutung. Zum
Beispiel die Veröffentlichung personenbezogene Daten wird auf
dem Hintergrund der kommerziellen Nutzung zu einem sensiblen Thema,
wenn man sich vorstellt, daß vielleicht in naher Zukunft diese
Daten für Werbezwecke genutzt werden.
Wie sieht beispielsweise die rechtliche Situation innerhalb eines
Unternehmens aus, in der die Mitarbeiter, z.B. im Fall von
Außendienst oder Pressestellen, mit Bild und personenbezogenen
Daten einer "Öffentlichkeit" präsentiert werden, was
einzelnen Mitarbeitern vielleicht widerstrebt.
Haftung für Inhalte im
Internet
Wie sieht beispielsweise die
Haftung für Inhalte aus, die im Internet verfügbar gemacht
werden? Haftet der Autor, haftet derjenige, der es publiziert hat
oder auch der, auf dessen Speicherplatz sich die Information
befindet, oder bereits der, der einen Link auf die entsprechende
Information gesetzt hat? Was nun, wenn der Inhalt strafbar ist?
Welche Gesetze gelten? Die einstweilige Verfügung gegen die
Veröffentlichung eines Buches, die erhoben wird, wird unter
Umständen völlig ausgehebelt durch die schnelle Verbreitung
desselben Inhalts im Netz.
Quellen rund um das
Multimediarecht
Für alle, die sich
über das Internet dem Thema Multimedia nähern wollen, seien
hier die folgenden Quellen genannt:
Erschienen im "Berliner
Anwaltsblatt", Heft 4/98
|